Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Die Betriebsmittelprüfung nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes und §3 der Betriebssicherheitsverordnung Vorschrift

Sie als Unternehmer oder Betreiber sind verpflichtet die Betriebsmittelprüfung regelmäßig durchführen zu lassen und haben mit uns einen zuverlässigen und kompetenten Partner gefunden.

DGUV V3 Prüfung Potsdam Hotline: 030-62 86 88 31
Service-Titel

Die Betriebsmittelprüfung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Vorschrift und gewährleistet den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, werden Sie unter Umständen vom Gesetzgeber bestraft.
Wir haben Ihnen nachfolgend alle wichtigen Antworten rund um die Betriebsmittelprüfung zusammengestellt.

Inhalt Betriebsmittelprüfung Potsdam:
  • Ist die Betriebsmittelprüfung Pflicht?
  • Welche Gesetze schreiben die Betriebsmittelprüfung vor?
  • In welchen Zeitabständen muss die Betriebsmittelprüfung durchgeführt werden?
  • Was ist der Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln?
  • Wer darf die Betriebsmittelprüfung durchführen?
  • Was kostet die Betriebsmittelprüfung?

Ist die Betriebsmittelprüfung Pflicht?

Die bindenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften

Ja, die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ist für Unternehmer und Betreiber Pflicht, denn alle Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind bindend. Wird die Betriebsmittelprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 25. In der Regel droht Ihnen ein Bußgeld, das bei Wiederholung der Unterlassung empfindlich ausfallen kann. Das ist aber noch nicht alles, denn kommt es zu einem Unfall können die entsprechenden Versicherungen die Leistungen verweigern und Sie müssen diese selbst tragen. Im Fall körperlicher Schaden kann die Schadenshöhe schnell in die Zehntausende klettern. Und einmal abgesehen von allen finanziellen Nachteilen wollen Sie ganz sicher nicht die Verantwortung für einen Arbeitsunfall tragen, der sich mit der Betriebsmittelprüfung hätte ganz leicht verhindern lassen.

Welche Gesetze schreiben die Betriebsmittelprüfung vor?

Siehe dazu die DGUV Vorschrift 3

Die Grundlage Prüfung der elektrischen Betriebsmittel liegt in de DGUV Vorschrift 3.

Betriebsmittelprüfung Potsdam

Betriebsmittelprüfung Potsdam

Vor einigen Jahren war dies noch die BGV / GUV – V A3, die dann durch die DGUV V3 abgelöst wurde. Die Unfallvorschriften werden von den Berufsgenossenschaften verfasst und erlassen und dienen dem Arbeitsschutz. Im Jahr 2014 wurden die fast identischen Vorschriften der BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) und der GUV (Gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften) allerdings in der GUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zusammengefasst. So gilt heute ausschließlich die DGUV.

In welchen zeitlichen Abständen muss die Betriebsmittelprüfung durchgeführt werden?

Neu, verändert und wiederholt

Die DGUV V3 sieht vor, dass Betriebsmittel geprüft werden müssen, wenn sie neu in Betrieb genommen werden, Änderungen vorgenommen wurden und in regelmäßigen Abständen als Wiederholungsprüfungen. Für die Wiederholungsprüfungen gelten Richtwerte. Nach der Betriebsmittelprüfung erhalten Sie von Ihrem Prüfer Informationen zu den empfohlenen und vorgeschriebenen Prüffristen.

Grundsätzlich folgende Prüffristen:

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel alle 6 Monate
  • In Büros und ähnlichen Räumlichkeiten kann die Frist bis auf 2 Jahre verlängert werden
  • Ortsfeste Betriebsmittel alle vier Jahre
  • Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlspannungs-Schutzschalter in ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen alle 6 Monate

Was ist der Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln?

Und was genau ist Prüfgegenstand?

Beginnen wir mit der Beantwortung der zweiten Frage was denn genau geprüft wird und Prüfgegenstand ist. Grundsätzlich werden alle Arbeitsmittel und Betriebsmittel geprüft, die mit Strom betrieben werden. Das kann im Ganzen oder in Teilen geschehen. Geprüft werden auch Schutz- und Hilfsmittel sowie Zusammenschlüssen aus verschiedenen Betriebsmitteln. Ganz wichtig zu wissen, sobald elektrische Betriebsmittel in Betrieb genommen werden, müssen Sie zuvor Prüfung der elektrischen Betriebsmittel unterzogen werden. Nun unterschiedet die DGUV zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Diesen Unterschied wollen wir Ihnen kurz erläutern.

Betriebsmittelprüfung für ortsfeste Betriebsmittel

Unter ortsfesten Betriebsmitteln werden alle elektrischen Betriebsmittel verstanden, die sich nicht oder nur unter erheblichem Aufwand bewegen lassen. Dazu zählen unter anderem Alarmanlagen, Klimaanlagen, Industrieanlagen, schwere Maschinen oder Kühlschränke.

Betriebsmittelprüfung für ortsveränderliche Betriebsmittel

Die ortsveränderlichen Betriebsmittel und Arbeitsmittel sind das Gegenteil der ortsfesten Betriebsmittel. Unter ortsveränderlichen Betriebsmitteln werden alle elektrischen Betriebsmittel verstanden, die sich ohne großen Aufwand bewegen lassen. Dazu zählen unter anderem Werkzeuge, Kaffeemaschinen, Drucker oder Schreibtischlampen.

Wer darf die Betriebsmittelprüfung durchführen?

Das ist dem Fachmann vorbehalten

Wer den E-Check durchführen darf, legt die DGUV V3 fest. Hier ist festgehalten, dass die Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 nur von einem Fachmann durchgeführt werden darf. Aber was ist nun unter einem Fachmann zu verstehen? Der Hausmeister, der auch die Glühbirnen austauscht? Oder muss der Elektrikermeister beauftragt werden? Grundsätzlich beide, aber.

Als Fachmann wird ein solcher bezeichnet, der Mitarbeiter des Unternehmens ist und mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorweisen kann. Außerdem muss der Mitarbeiter dann an den vorgeschriebenen Schulungen teilgenommen haben. Da der E-Check, wie die Betriebsmittelprüfung auch genannt wird, gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, muss der Mitarbeiter über diese Bescheid wissen. Hinzu kommt, dass im Unternehmen die erforderlichen Mess- und Prüfgeräte vorhanden sein müssen.

Alternativ dazu kann eine Elektrofachkraft mit entsprechenden Qualifikationen beauftragt werden. Auch die Elektrofachkraft muss an Schulungen teilgenommen haben, damit sie berechtigt ist den E-Check durchführen zu dürfen. Nur, wenn die Elektrofachkraft berechtigt ist die Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 durchzuführen, die abschließend ausgestellten Prüfplaketten gültig. Beauftragen Sie ausschließlich Elektrofachkräfte, die ihre Berechtigung nachweisen können.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung?

Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Die Kosten für einen E-Check nach DGUV V3 lassen sich nicht pauschalisieren, da sie abhängig von der Größe des Unternehmens sind. Eine kleine Boutique mit 200 qm Ladenfläche ist schneller geprüft als ein Handwerksbetrieb mit 250 Mitarbeitern. Dieser wiederum ist weniger arbeitsintensiv als ein Industrieunternehmen. Da wir fair und transparent arbeiten erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot sobald wir die Größenordnung Ihres Unternehmens kennen. Stellen Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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